Im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit fallen die alltäglichen Arbeiten im Haushalt nicht mehr so leicht.
Gerne unterstützen wir Sie!
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 .- Euro gesetzlich zu.
Diesen Betrag können Sie für hauswirtschaftliche Dienstleistungen,
Betreuung oder Alltagsbegleitung verwenden.
Unser Unternehmen ist nach Landesrecht anerkannt und somit berechtigt diese Dienstleistungen zu erbringen und mit den Pflegekassen abzurechnen.
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